Allgemeine Geschäftsbedingungen
Elektro-Service SFS GmbH


Stand: 01.11.2013


I. Allgemeines - Geltungsbereich

Die Firma Elektro-Service SFS GmbH (ES-SFS GmbH) übernimmt auf der Basis nachfolgender allgemeiner Geschäftsbedingungen den Verkauf von Ersatzteilen, die Durchführung von Reparaturaufträgen. Diese Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Liefer-, Reparatur- und Zahlungsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von ES-SFS GmbH ausdrücklich anerkannt.

II. Reparaturauftrag

ES-SFS GmbH führt auf formlosen Auftrag die Reparatur grundsätzlich an Ort und Stelle (Standort der Maschine) durch. Falls die Arbeiten nicht an Ort und Stelle durchgeführt werden können, repariert ES-SFS GmbH in ihren Werkstätten. Die Kosten für den Hin- und Rücktransport gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit widerrufen.
Wird vor der Durchführung von Reparaturen vom Kunden die Erstellung einer Kostenschätzung gewünscht, hat er dieses ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für diese Kostenschätzung sind von dem Kunden auch dann zu vergüten, wenn eine Beauftragung mit der Reparatur nicht erfolgt. ES-SFS GmbH weist darauf hin, dass für die Erstellung der Kostenschätzung bereits Eingriffe in das Gerät erforderlich sind und ein Anspruch auf Wiederherstellung des Ursprungszustandes nicht besteht.
Im Falle einer Auftragserteilung nach Kostenschätzung behält ES-SFS GmbH sich vor, dass die tatsächlichen Reparaturkosten den Wert der Kostenschätzung um bis zu 15% überschreiten können.


III. Lieferung / Versand
ES-SFS GmbH ist berechtigt, in zumutbarem Umfang Teillieferungen vorzunehmen. Kosten für Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Kunden. Wird der Versand der gekauften Ware auf Wunsch oder Verschulden des Kunden verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Bei Endkunden ist eine Lieferung bei Ersatzteilbestellungen nur per Nachnahme oder Vorkasse möglich.Im Übrigen geht beim ET-Verkauf die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers auf den Kunden über. Ersatzteile sind von Rücknahme ausgeschlossen.

IV. Angebot / Zahlung / Eigentumsvorbehalt

Alle Angebote sind freibleibend; angegebene Preise verstehen sich jeweils exklusive der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die von ES-SFS GmbH erbrachte Leistung ist sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Bezahlung der erbrachten Leistung erfolgt entweder in bar oder wird mittels Einzugsermächtigung vom Konto des Auftraggebers abgebucht.
Auf der Rechnung wird die geleistete Arbeitszeit aufgeführt die auf volle 15 Minuten aufgerundet abgerechnet wird. Außerdem enthält die Rechnung eine Fahrtkostenpauschale, die abhängig vom Wohnort des Auftraggebers ist. Die Höhe der Arbeitszeit sowie die Fahrtkostenpauschale kann jederzeit in der Preisliste eingesehen werden. Außerdem werden auf der Rechnung die verwendeten verbrauchten Materialien aufgeführt. Kann ohne Verschulden der ES-SFS GmbH eine Werkleistung nicht beendet oder begonnen werden, so gehen alle aus dieser Unterbrechung entstehenden Kosten zu Lasten des Auftraggebers, die dann gemäß Preisliste abgerechnet werden. Die jeweils gültige Preisliste kann jederzeit eingesehen oder angefordert werden.


V. Vergebliche Anfahrten

Wird der Auftraggeber an der genannten Adresse zu dem vereinbarten Termin nicht angetroffen, trägt der Auftraggeber die durch die Nichteinhaltung des Termins entstanden Kosten der Elektro-Service SFS GmbH, mindestens die gemäß gültiger Preisliste zutreffende Anfahrtspauschale.
Wird ein durch den Auftraggeber vereinbarter Termin nicht rechtzeitig also mindestens 24 Stunden vorher abgesagt, wird der entstandene Ausfall dem Auftraggeber gemäß der gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.
Vorgenannte Kosten werden dem Auftraggeber unverzüglich in Rechnung gestellt und sind sofort zur Zahlung fällig.


VI Abnahme
Eine von ES-SFS GmbH verlangte Abnahme der Werkleistung ist sofort nach deren Beendigung durchzuführen. Eine erfolgte Abnahme ist seitens des Auftraggebers zu quittieren.

VII Gefahrübergang

Wird in den Werkstätten von ES-SFS GmbH reparierte Ware zum vereinbarten Termin nicht abgeholt oder abgenommen, lagert diese auf Gefahr des Auftraggebers. Für diesen Fall werden vom ESF ortsübliche Lagerkosten berechnet.

VIII Gewährleistung

Unter Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen (Wandlung, Minderung und Schadensersatz) bessert der Verkäufer bei berechtigter Reklamation nach. Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Werkleistung verjähren in einem Jahr.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der ES-SFS GmbH. Gleiches gilt für Gegenstände, dabei insbesondere Geräteteile, die ES-SFS GmbH im Rahmen von Reparaturaufträgen liefert und einbaut. Das Eigentum an den Geräten geht auch bei Veräußerung dieser nicht verloren.


IX Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

X Gerichtsstand

Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; ES-SFS-GmbH ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.